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Das neue Pflege-stärkungsgesetz

Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen (z.B. Demenz) ist weggefallen.

 

Statt drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Für die Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit eines Menschen ausschlaggebend.  Was kann er noch alleine und wo benötigt er Unterstützung?

Wir beraten und begleiten Sie im Antragsverfahren.


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