Gut und sicher leben.
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Wenn der Fall der Fälle eintritt. Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Wir stehen an ihrer Seite. Bei Antragstellung und im Widerspruchsverfahren.

Mehr erfahren.


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  • Pflegegeld. So helfen wir ihnen beim erfolgreichen Antrag.

Das neue Pflege-stärkungsgesetz

Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen (z.B. Demenz) ist weggefallen.

 

Statt drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Für die Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit eines Menschen ausschlaggebend.  Was kann er noch alleine und wo benötigt er Unterstützung?

Wir beraten und begleiten Sie im Antragsverfahren.


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