Leistungen, die nach individuellen Wünschen der Bewohner abgefordert werden können.
Beispiele für Wahlleistungen:
- individuelle personelle Begleitung (zum Spaziergang, Arztbesuch)
- Begleitung des Verfahrens zur Pflegebegutachtung (Pflegeanalyse,
Vorbereitung auf den Gutachterbesuch vom medizinischen Dienst der
Krankenkasse, ggf. Widerspruchsbegründung verfassen)
- Ausrichten einer Geburtstagsfeier
- Haustierversorgung
- Blumenpflege während der Abwesenheit des Bewohners
(bei Urlaub oder Krankenhausaufenthalt)
- Botengänge ( Apotheke, Post, individueller Einkauf o.ä.)
Wenn diese Leistungen vom Betreuungsteam erbracht werden können, erfolgt eine Rechnungsstellung nach zeitlichem Umfang.
Ist es dem Betreuungsteam nicht möglich die abgeforderte Wahlleistung selbst zu erbringen, wird ein geeigneter Dienstleister vermittelt. Für solch eine Vermittlungstätigkeit wird keine Rechnung gestellt.