Gut und sicher leben.
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Wahlleistungen. Gute Lösungen für außergewöhnliche Situationen.

Leistungen, die nach individuellen Wünschen der Bewohner abgefordert werden können.

 

Beispiele für Wahlleistungen:

 

- individuelle personelle Begleitung (zum Spaziergang, Arztbesuch)

- Begleitung des Verfahrens zur Pflegebegutachtung (Pflegeanalyse,  

  Vorbereitung auf den Gutachterbesuch vom medizinischen Dienst der

  Krankenkasse, ggf. Widerspruchsbegründung verfassen)

- Ausrichten einer Geburtstagsfeier

- Haustierversorgung

- Blumenpflege während der Abwesenheit des Bewohners

  (bei Urlaub oder Krankenhausaufenthalt) 

- Botengänge ( Apotheke, Post, individueller Einkauf o.ä.)

 

Wenn diese Leistungen vom Betreuungsteam erbracht werden können, erfolgt eine Rechnungsstellung nach zeitlichem Umfang. 

 

Ist es dem Betreuungsteam nicht möglich die abgeforderte Wahlleistung selbst zu erbringen, wird  ein geeigneter Dienstleister vermittelt. Für solch eine Vermittlungstätigkeit wird keine Rechnung gestellt.


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Das neue Pflege-stärkungsgesetz

Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen (z.B. Demenz) ist weggefallen.

 

Statt drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Für die Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit eines Menschen ausschlaggebend.  Was kann er noch alleine und wo benötigt er Unterstützung?

Wir beraten und begleiten Sie im Antragsverfahren.


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